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Finanzierung einer Psychotherapie

Psychotherapien werden von den gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen sowie von der Beihilfe in der Regel übernommen, wenn bestimmte Voraussetzungen für eine Psychotherapie erfüllt sind und der Therapeut ein sog. Richtlinienverfahren anbieten darf.

Bisher sind in Deutschland vom wissenschaftlichen Beirat nur die Analytische Psychotherapie, die Tiefensychologisch fundierte Psychotherapie und die Verhaltenstherapie anerkannt (§11 Psychotherapeutengesetz). Das heißt, nur diese Verfahren sind von den gesetzlichen Krankenversicherungen zur Heilbehandlung von psychischen und psychisch mitbedingten Störungen zugelassen.

Private Krankenkassen oder die Beihilfe verfügen z. T. über andere Bestimmungen. Wenn Du/ Sie bei mir eine Tiefenpsychologisch fundierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie machen möchtest/en, bitte ich, die Bedingungen bei Deiner/ Ihrer Kasse bzw. Beihilfe zu erfragen.

Das Honorar für die psychotherapeutische Behandlung bemisst sich bei Selbstzahlern und Privatversicherten bzw. der Beihilfe nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Ferner kann das Jugendamt eine psychotherapeutische Behandlung übernehmen. Hier gelten dann auch separate Bestimmungen.