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Personenkreis

Ein zugelassener Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut darf Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene vom ersten bis zum 21. Lebensjahr behandeln. Darüber hinaus kann eine laufende Therapie ggf. über das 21. Lebensjahr hinaus verlängert werden.

In einer Kindertherapie werden wir über das Spiel, Basteln, Zeichnen u. a. miteinander in Austausch treten. Meine Aufgabe ist es dabei, der kindlichen Seele oder Psyche Raum für die Entfaltung ihres kreativen Potentials zu geben. Es geht darum, das Kind in seinem individuellen Ausdruck zu verstehen, neue Erfahrungsmöglichkeiten bereitzustellen und schließlich nach Lösungen zu suchen.

Der Einbezug von Bezugspersonen, meist sind dies die Eltern, ist bis zum 14. Lebensjahr obligatorisch. Sorgeberechtigte müssen in jedem Fall einer Therapie zustimmen. Es finden separate Beratungsgespräche nach jeder vierten Sitzung statt.

Bei einer Jugendlichenpsychotherapie, wenn Patienten 15 Jahre alt sind, werden Bezugspersonen nur bedingt oder auf Wunsch hinzugezogen. Ab 15 kann ein Jugendlicher selbst eine Psychotherapie beantragen, muss aber die Eltern informieren.

Jugendlichentherapien verlaufen oft anders als die mit Kindern. Das Gespräch kann, muss aber nicht im Zentrum des Prozesses stehen. Auch Jugendliche bringen sich in ihrer eigenen, besonderen Weise ein.

Dauer

Die Dauer ist sehr individuell. I.d.R. finden Tiefenpsychologisch fundierte Therapien ein- bis zweimal in der Woche statt. Eine Therapiesitzung dauert immer 50 Minuten, meist ein bis mehrere Jahre.